BAFA
Wärmepumpe
Wichtige Links zur BAFA:
Ablauf des Antragsprozesses – In 5 Schritten zur Förderung
Schritt 1: Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
- Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage einholen.
Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung. - Falls ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden wird, Beauftragung der technischen Projektbeschreibung (TPB). Der EEE muss dem Antragsteller die „TPB-ID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Antrag abgefragt
Merkblatt zur Antragstellung lesen und Antrag online stellen. Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink für das BAFA-Portal abwarten. Aktivierung des BAFA-Portal-Zugangs mithilfe des Aktivierungslinks.
Schritt 3: Auftragsvergabe/Vertragsabschluss
Antragstellende Person
Auftragsvergabe / Vertragsabschluss und Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).
Hinweis: Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
BAFA
Prüfung des Antrags, Erstellung und Zusendung des Zuwendungsbescheids per Post.
Schritt 4: Einreichung Verwendungsnachweis/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
- Falls ein EEE eingebunden wurde, Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN). Der EEE muss dem Antragsteller die „TPN-ID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Online-Verwendungsnachweis abgefragt.
- Nach Fertigstellung der Maßnahme, Erstellen und Absenden des Online-Verwendungsnachweises sowie Upload der erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal (siehe auch Zuwendungsbescheid Punkt 4).
Schritt 5: Prüfung und Auszahlung
Prüfung des Online-Verwendungsnachweises und der Nachweis-Dokumente. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.
Kontakt
Bundesförderung für effiziente GebäudeBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Erreichbarkeit Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
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Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
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Fax: 06196 908-1800
Erreichbarkeit Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr