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Ablauf Einbau

Wärmepumpe
Ablauf des Einbaus am Beispiel einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe:

Nach der grundsätzlichen Beratung durch den Wärmepumpenbauer und Konzeptionierung der Anlage:
  • BAFA-Antrag vor Vergabe von Aufträgen stellen. Maßgebend ist der Eingang bei der BAFA, der per Mail bestätigt wird.
    Soweit Sie in der Stadt München wohnen: Einschaltung eines Enegieberaters (er erstellt ein Gutachten, das Voraussetzung für den Sonderzuschuss der Stadt München ist und erstellt auch den BAFA-Antrag)
  • Hier noch nicht erforderlich, aber sinnvoll: Einschalten des Gutachters, der die Geländeoberkante, die Staueroberkannte, den Grundwasserstand, die Grundwassermächtigkeit und die Flußrichtung bestimmt. Das ist wichtig, da in Flußrichtung zuerst der Förderbrunnen und erst danach der Schluckbrunnen liegen muss. Die Werte findet man aber auch im Geoportal. Der Gutachter verlangt dafür meist aber nichts, wenn er später mit dem Gutachten beauftragt wird.
  • Stellen des Antrags auf Bohrgenehmigung bei der Wasserbehörde (in München bis 50 kW Heizleistung die untere Wasserbehörde). Dies erledigt der Brunnenbauer für Sie.
  • Ein Tipp: Leihen Sie sich vor Beginn der Bohrarbeiten Druckverteilungsplatten und legen sie Ihren Garten da aus, wo das Bohrgerät/Bagger fährt und Material lagert. Dann ist Ihr Garten danach nicht so sehr in Mitleidenschaft gezogen.
  • Nach Genehmigung durch die Wasserbehörde (die Behörde prüft für die Genehmigung auch Altlasten und Beeinträchtigungen anderer Wärmepumpen): Brunnenbohrung. Wir empfehlen für ein Einfamilienhaus einen Brunnen mit DN 125. Manchmal wird DN 115 angeboten, das halten wir aber für zu klein.
  • Der Brunnenbauer hat meistens ein Baggerunternehmen an der Hand, mit dem er zusammenarbeitet. Dieses Baggerunternehmen setzt die beiden Brunnenschächte und die Zu- und Ableitungen zum und vom Haus. Oft wird für die Leitungen DN40 angeboten, wir empfehlen aber DN50. Bitte lassen Sie zu jedem Brunnen mindestens 3 Leitungen legen (Wasser/Strom/Ersatz). Die Kernbohrungen ins Haus macht auch das Baggerunternehmen. Meist werden pro Rohr 1 Kernbohrung DN 100 gemacht. Also 3 Kernbohrungen nebeneinander. Die Fa. Hauff bietet Mauerdurchführungen mit einem Durchmesser von 150mm an, in die 4x DN50 integriert ist. Gute Baggerunternehmen nehmen auch an den Brunnenschächten Kernbohrungen vor und betonieren dort den Boden aus.
  • Ihr Garten schaut nach Bohrmaschine und Bagger schlimm aus, zumindest wenn Sie keine Druckverteilungsplatten verwendet haben.. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Gartenanlage.
  • Jetzt brauchen sie spätestens den Gutachter. Sie haben vom Brunnenbauer den Pumpversuch und die Wasserwerte erhalten. Diese geben Sie ihm weiter. Er erstellt ein Gutachten und 3facher Ausfertigung und legt einen Antrag bei. Sie unterschreiben den Antrag und schocken diesen mit den 3 Ausfertigungen an die Wasserbehörde bei Ihrem Landratsamt.
  • Nach 4-12 Wochen erhalten Sie die Entnahmegenehmigung fürs Grundwasser.
  • Jetzt baut meist der Brunnenbauer die Förderleitung mit Tiefbrunnenpumpe und die Schluckleitung ein und schließt sie an die Leitungen an, die der Baggerfahrer verlegt hat. Manche Brunnenbauer wollen in den Schluckbrunnen die Durchflussregelung fürs Grundwasser einbauen. Die gehört da aber nicht hin.
  • Der Elektriker bereitet alles vor uns sorgt für genügend Stromleistung. Meist muss die Haussicherung ersetzt und ein entsprechender Antrag gestellt werden. Sie benltigen einen zusätzlichen Stromzähler.
  • Nun baut er Wärmepumpenbauer die Wärmepumpe ein und schließt sie an. Der Elektriker macht den elektrischen Anschluss. Der Hersteller der Wärmepumpe nimmt diese in Betrieb und gleicht sie ab. Bitte achten Sie darauf, dass auch der Heizkreis hydraulisch abgeglichen werden muss. Sonst läuft die Wärmepumpe nicht optimal und dies ist auch Voraussetzung für den BAFA-Zuschuss.
  • Jetzt kommt der Gutachter zu Ihnen und nimmt die Anlage ab. Er erstellt wieder ein Gutachten, das Sie beim Landratsamt für den Antrag zum Betrieb der Anlage einreichen.
  • Nach dieser Genehmigung und Vorliegen aller Rechnungen machen Sie oder Ihr Energieberater (soweit sie einen beauftragt haben) den Verwendungsnachweis.

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